Die aktuelle Solarförderung
Ab 1. April 2015 gelten die neuen Förderrichtlinien des Marktanreizprogrammes für erneuerbare Energien!
Vor allem für Solarthermie und Biomassekessel gibt es verbesserte Fördersätze - im Bereich Wärmepumpe gibt es Änderungen.
Photovoltaik
Photovoltaik-Einspeisevergütungen im Überblick
für Januar, Februar, März 2016
Feste Einspeisevergütungen im Überblick
Die KfW-Zinssätze für Photovoltaik-Kreditfinanzierung
Aktueller Stand: 23. Dezember 2015
Konditionenübersicht für Endkreditnehmer
EEG Novelle Merkblatt
Stand: 11. Juli 2014
EEG 2014 – Was ändert sich zum 1.8.2014 für die Photovoltaik?
Ab 1. April 2015 gelten die neuen Förderrichtlinien des Marktanreizprogrammes für erneuerbare Energien!
Vor allem für Solarthermie und Biomassekessel gibt es verbesserte Fördersätze - im Bereich Wärmepumpe gibt es Änderungen.
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Die Förderung von Trinkwasseranlagen wurde wieder eingeführt
Der Fördersatz beträgt 50 €/m2 Kollektorfläche, mindestens aber 500 €
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Der Fördersatz für solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung steigt auf 140 €/m2 (bisher 90 €/m2)
Der Basissatz liegt bei mind. 2.000 €.
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Innovationsförderung für große Kollektorflächen
Anlagen von 20 bis 100 m² Kollektorfläche, die der Trinkwasserbereitung dienen, erhalten im Neubau einen Fördersatz von 75 €/m² Kollektorfläche, im Altbau werden 100 €/m² gewährt.Dient die Anlage auch der Heizungsunterstützung steigt der Fördersatz auf 200 €/m² im Altbau und 150 € im Neubau.
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Erzeugt die Solarthermieanlage Prozesswärme, können bis zu 50 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskostengefördert werden.
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Pelletskessel erhalten eine Förderung von mindestens 3.000 €.
Das entspricht einer Erhöhung von 600 €. Enthält der Kessel schon einen Pufferspeicher, steigt die Förderung auf 3.500 €. Oberhalb des Mindestsatzes gilt ein Fördersatz von 80 €/kW. Bei Pelletsöfen mit Wassertasche wurde die Mindestförderung auf 2.000 € festgesetzt.
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Smart-Grid Bonus für Wärmepumpen
Erstmals erhalten Wärmepumpen eine Bonusförderung von bis zu 500 €, wenn sie ein Lastmanagement zulassen. Die am meisten genutzte Wärmepumpe, die Luft-/Wasser-Wärmepumpe, erhält nach aktuellem Stand ab 1. Juli eine Förderung von 40 € /kW, wobei es auch hier eine Mindestförderung für kleine Anlagen gibt. Diese liegt bei 1.500 € für leistungsgeregelte und monovalente Wärmepumpen. Andere Luftwärmepumpen erhalten 1.300 € als Mindestsatz.
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Höhere Sätze für Erdwärmepumpen
Diese erhalten eine Förderung von 100 € pro installiertem Kilowatt Leistung. Die Mindestförderung für kleinere Anlagen liegt für Erdwärmepumpen mit Erdsonden bei 4.500 €. Alle weiteren Erdwärmepumpen erhalten mindestens 4.000 €. Ähnlich der Biomasse ist auch eine 30-%-Förderung für Wärmepumpen vorgesehen, die der Erzeugung von Prozesswärme dienen.
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